Das Fleckenbüchlein Langenbrand



Das aus dem Jahre 1741 stammende Büchlein wurde 2017 durch die Fa. Raum auf Kosten der Gertrud und Wolfgang Obert Stiftung restauriert. Vor allem der Einband war sichtbar beschädigt. Aber auch im Inneren mussten Beschädigungen behoben werden.

Inhalt des Buches:
Was das Dorf an Rechten zu gebrauchen und beachten hat.

Anfang:
Weil vor vielen Jahren das Fleckenbüchlein in Langenbrand verloren gegangen ist, hat das Oberamt Neuenbürg ersucht, wieder ein neues zu verfertigen.

Straßen und Wege betreffend:
Hier wird geregelt, wie die Wege und Straßen verlaufen. wer welchen Weg oder Gasse benutzen darf und wer für den Unterhalt dieser Wege zuständig ist.
Beispiel: Von dem oben genannten Loßgäßle geht der Fußweg an Jakob Wankmüllers Haus und der Schießhütte vorbei, weiter (Seite 4b) an den feuchten Wiesen von Michael Lutz und Jakob Knöller vorbei bis zum Pforzheimer Weg. Diesen Weg muss Knöller alleine zur Verfügung stellen

Die Kirchwege betreffend
Zum Kirchspiel Langenbrand gehörten die Orte Engelsbrand, Salmbach, Grunbach und Kapfenhardt. Die Gemeindemitglieder gingen in Langenbrand in die Kirche.
Hier wird geregelt welcher Weg von den einzelnen Orten eingeschlagen werden soll.
Beispiel: Die Salmbacher sollen ihren Weg zur Kirche vom Grunbacher Weg an über Andreas Maisenbachers Feld hinaus bis auf Andreas Stickels und Jakob Nonnenmanns Acker bis an das Tor für alle Zeit gebrauchen dürfen.
Auch für die Langenbrander selber, ist geregelt, welchen Weg sie zur Kirche nehmen sollen.
Dieser Weg ist auf der Urkarte (ca. 1835) sichtbar.

Den Totenweg belangend
Hier ist der Weg vom unteren Dorf bis zum Friedhof bei der Kirche geregelt

Den Waidgang betreffend
Der Waidgang, d.h. der Viehtrieb in die Wälder war in früheren Zeiten ein wichtiger Weg um mehr Vieh halten zu können.
Hier wird beschrieben welchen Weg der Hirte mit dem Vieh der Bauern zu gehen hat.
Beispiel: Der allgemeine Viehtrieb des hiesigen Orts fängt an auf dem Eulenberg und geht von da an hinauf bis an die Schömberger Straße oder Markung und von da aus bis zum Hallenbrunnen.
Desweiteren werden nochmals die Rechte der Waldrennacher zum Waidgang auf Langenbrander Markung festgehalten die aus alten Verträgen von 1510, 1620 und 1716 stammen.
siehe hierzu auch den Bericht von Emil Göltenboth in „Einst und Heute“ Heft 1

Die Wässerung belangend
Hier wird geregelt, wer, wann und aus welchem Brunnen Wasser entnehmen kann.
Beispiel: Von dem Gaißbrönnlein solle Ulrich Keck die (Seite 27) Wässerung auch wie bei dem zuerst genannten Brunnen von Donnerstag Abends bis Freitag Abends, die übrigen 6 Tage soll Hans Jerg Erhardt vom Gaisbrunnen die Wässerung alleine bekommen.

Beurkundung:
(Seite 29)
Hierauf nun ist die gegenwärtige allgemeine Weg- Straßen-. Waid-Wässerungsgerechtigkeitsbeschreibung heute, Mittwoch den 20. September Anno 1741 beurkundet durch den jetzigen Vogt zu Neuenbürg Ferdinand Theophil Binders den vereidigten Schultheißen und Richter aus Langenbrand, wie nicht weniger auch in Gegenwart von (Seite 29b) Forstknecht Johannes Pfester, der ganzen versammelten Bürgerschaft zu Langenbrand, so wie auch den Schultheißen, Anwälten (Ortsvorsteher) und Gemeinderats-Deputierten von Engelsbrand, Grunbach, Salmbach, Kapfenhardt und Waldrennach, öffentlich verlesen und publiziert worden.

Weitere Hinweise:
Das Buch ist ein Handschriftenband mit einem Pergamenteinband. Im Text gibt es viele heute nicht mehr gebräuchliche Begriffe. Der Satzbau ist kompliziert und manchmal nicht zu verstehen.

Es wurden vom mir 2 Abschriften gemacht:

  1. Seiten genaue Abschrift, aber nicht Buchstaben- und auch nicht wortgenau. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden teilweise gleich die heutigen Worte ergänzt. Teilweise wurden die alten Begriffe belassen und durch (heutige Bergriffe ergänzt)
    Seitenangabe nach Original um dort kontrollieren zu können, Seite b = Rückseite

  2. Übersetzung in den heutigen Sprachgebrauch (vereinfacht)
    zusätzlich: Die genannten Personen werden durch die Nr. im Ortssippenbuch Langenbrand definiert
    Liste der genannten Flurbegriffe. Diese können teilweise in der Karte nachgesehen werden.


Dezember 2017
Wolfgang Obert